Diese Schutzrechte koennen technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Ferner erfolgen Ausfuhrungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.